BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Familien-Abgabe (family levy)
Früher an manchen Orten (wie in Württemberg) eine Steuer, die jedem Haushalt auferlegt wurde. In Württemberg wurde diese Abgabe durch Hochfürstlich Gnädiges Dekret vom 18. April 1739 wieder aufgehoben, und zwar "wegen der dabei sich gezeigten vielen Schwierigkeiten". Siehe Kopfgeld.