BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Falschgeld (counterfeits)
Widerrechtlich hergestellte Münzen und Banknoten einer Zentralbank; das Nachbilden von älteren Münzen zählt juristisch nicht zum Falschgeld, sondern gilt als Fälschung (fraudulent falsification) bzw. beim Inverkehrbringen als Betrug (fraud). Die EZB veröffentlicht laufend eine Statistik eingezogenen Falschgelds. -Vom Falschgeld sind beschädigte, (teil)zerstörte Banknoten zu unterschieden. Siehe Doublé- Münze, Geld, beschädigtes, Geld, böses, Rekonstruktion.