BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Factoring, Erwerb

Factoring (factoring)

Der geschäftsmässig betriebene Erwerb von Geldforderungen, in der Regel von Firmen, die Güter mit Zahlungsziel an gewerbliche Kunden verkauft haben; also die Forderungsvorfinanzierung. Entsprechende Unternehmen (factoring company; oft auch Factor [factor] genannt) werden in Deutschland nach § 1, Abs. 3, . 4 als Finanzunternehmen eingestuft; sie bedürfen einer Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. -Seit etwa 2000 sind verstärkt Hedge- Fonds in dieses Marktsegment eingedrungen; 2005 kauften beispielsweise Hedge-Fonds von den Gläubigerbanken an den deutschen Warenhauskonzern KarstadtQuelle gewährte Darlehn in Höhe von über 500 Mio EUR ab. Siehe Ausschlachten, Event-Driven Funds, Fälligkeits-Factoring, Finanzunternehmen, Self-Factoring, Sicherungseinbehalt, Ultimo- Factoring, Zessionskredit.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen