EGT

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29.01.2007 - 12:03:19

Als EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) oder Betriebsergebnis wird das Ergebnis des Kerngeschäftes bezeichnet. Vom Kerngeschäft ausgeschlossen sind Sonderaufwendungen wie Akquisitionen oder Aktienrückkäufe.
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