BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Evidenz-Zentrale, Bankenaufsicht

Evidenz-Zentrale (large credit reporting agency)

Von der Bankenaufsicht geforderte (in Deutschland durch eine eigene Verordnung geregelt) oder auf freiwilliger Vereinbarung der Banken eingerichtete Stelle, an die grössere Kredite zu melden sind. Zweck der Evidenzzentrale ist es, einer kreditgebenden Bank Informationen darüber zu liefern, welche Kredite der Schuldner bei anderen Instituten aufgenommen hat. Im Eurogebiet nimmt das Zentralkreditregister entsprechende Aufgaben wahr. Auf internationaler Ebene erfüllt diese Aufgabe das von weltweit tätigen Banken 1983 gegründete Internationale Finanzinstitut, das die oft schwierig zu ermittelnde gesamthafte Verschuldung einzelner Länder festhält. Siehe Arbeitsgruppe Evidenzzentralen, Banking Supervision Committee, Euro-Evidenz, Grosskredite, Millionenkredit, Working Group of Credit Registers, Zentralkreditregister. Vgl. Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank 2001, S. 178 f.; Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 22 ff.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen