BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Ersterwerber, Wirtschaftssubjekte

Ersterwerber (first taker)

Wirtschaftssubjekte, die ein erstmals ausgegebenes Wertpapier in ihr Potfolio übernehmen. Die Aufsichtsbehörden oder/und die Zentralbanken veröffentlichen in der Regel eine entsprechende Ersterwerber-Statistik (statistics on the first placing of securities). Siehe Begebung, Bought Deal, Konzertzeichner, Underwriter, Zweitplazierung. Vgl. den Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Finanzmärkte" im jeweiligen Monatsbericht der EZB; dort fein aufgegliederte Zahlen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen