BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Ersatzverkauf, Begriff

Ersatzverkauf (short hedge)

Begriff aus dem Optionshandel. Wenn ein Hedger im Kassamarkt eine Long-Position einnimmt (er hält beispielsweise einen Getreidebestand oder er hat Getreide angebaut), dann sichert er sich mit einer Short-Position ab. Zwecks dessen verkauft er einen Terminkontrakt. Ein Ersatzverkauf dient also der Verkaufsabsicherung. Siehe Hedge-Geschäft, Hedger, Option, Rohstoff-Terminvertrag, Verkaufsabsicherung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen