BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Erfassung, Feststellung

Erfassung (recognition)

Wenn nicht anders definiert, die genaue Feststellung und systemgerechte (nach den Regeln der beschreibenden Statistik oder des Rechnungswesens) Aufzeichnung aller monetären Vorgänge in einem ökonomischen Bereich. Sie schlägt sich im Regelfall in einer zahlenmässigen (Tabelle) oder graphischen (Kurve) Übersicht, in bestimmten Positionen der Bilanz eines Unternehmens bzw. der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung oder im Haushaltsplan des Staates nieder. Siehe Bewertbarkeit, International Accounting Standards, International Financial Reporting Standards, Kapitalflussrechnung, Models Task Force.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen