BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Edelkupfer (noble copper)
In der Fachsprache des Schmuckgewerbes Gegenstände, die lediglich zu einem Drittel aus Gold (Gold 333; 8 Karat) bestehen; der Rest der Masse machen Kupfer, Silber, Nickel und andere Metalle bzw. Metallmischungen aus. Dennoch darf in Deutschland -abweichend von den Bestimmungen in fast allen anderen Ländern -solche Waren "Gold" genannt und Schmuck daraus mit dem Feingehaltstempel "333" versehen werden. In Verfolg EU-weiter Rechtsangleichung ist jedoch abzusehen, dass diese Legierung durch den international verbreiteten Minimalstandard Gold 375 (9 Karat) abgelöst wird. Siehe Edelmetalle, Drittelgold.