BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Eckergeld (pig silvan-pasture duty)
Früher eine Zahlung für das Recht, Schweine im Wald zu bestimmten Zeiten weiden zu lassen, meistens berechnet nach der Anzahl der eingetriebenen Sauen. Ecker = hier: Eicheln und Buckeckern; Eckerich = Waldweide für die Schweinemast; Schmalzweide = eine Waldweide in einem etwa gleichteiligen Bestand mit Buchen und Eichen.