Dematerialisierung (dematerialisation)
15.04.2008 - 00:20:39Dematerialisierung (dematerialisation). Abschaffung von greifbaren, aufbewahrungsfähigeneffektiven Stücken oder Dokumenten, die Eigentum an Finanzprodukten verbriefen, so dass Finanzaktiva bloss noch als Bucheinträge existieren
Abschaffung von greifbaren, aufbewahrungsfähigeneffektiven Stücken oder Dokumenten, die Eigentum an Finanzprodukten verbriefen, so dass Finanzaktiva bloss noch als Bucheinträge existieren. Siehe Börse, elektronische, Depotstelle, Schuldbauchforderungen, Zentralverwahrer.