BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Drittstaaten, Sprache

Drittstaaten (third countries)

In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts sämtliche Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind; siehe § 1, Abs. 5a sowie § 53c KWG.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen