BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Drittstaaten (third countries)
In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts sämtliche Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind; siehe § 1, Abs. 5a sowie § 53c KWG.