BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Drei-Säulen-Gefüge, Bezeichnung

Drei-Säulen-Gefüge (three pillar structure)

Bezeichnung für die Gliederung der Kreditwirtschaft in Deutschland in die öffentlich-rechtlichen, genossenschaftlichen und privaten Geldinstitute. In Bezug auf Basel-II die drei Bereiche Eigenmittel, aufsichtsrechtliche Prüfungsverfahren und Marktdisziplin. Siehe Dreierblock, Genossenschaftsbanken, Gigabank, Megamanie.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen