BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Draufgeld, Zahlung

Draufgeld (extras)

Allgemein jede Zahlung, die zu dem gewöhnlichen Preis noch zugelegt wird. Andere Bezeichnung für Douceur in allen vier angezeigten Bedeutungen. Schmiergeld im Sinne von Zahlungen zur Bestechung von Personen, in der Regel Amtsträger in Behörden. In Deutschland teilweise auch für die zu Jahresbeginn 2004 eingeführte Praxisgebühr bei Ärzten gesagt. Siehe Anerkennungsprämie, Douceur, Schmiergeld, Transaktionsbonus.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen