BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Devisen-Swapgeschäft, Bankgeschäftlich

Devisen-Swapgeschäft (foreign exchange swap)

Bankgeschäftlich der Kassa-Verkauf einer Währung unter gleichzeitigem Rückkauf per Termin oder umgekehrt. Solche Operationen dienen vor allem der Kurssicherung bei Aussenhandelsgeschäften. Bei der Zentralbank Kassa-Käufe und Kassa-Verkäufe mit Banken in einer bestimmten Währung, unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Gegengeschäftes auf Termin. Der relative Unterschied zwischen den Kursen für beide Fälligkeiten wird dabei als Swapsatz bezeichnet. Die EZB kann geldpolitische Offenmarktgeschäfte in Form von Devisen-Swapgeschäften durchführen, bei denen die nationalen Zentralbanken (oder die EZB selbst) EUR gegen eine Fremdwährung per Kasse kaufen (oder verkaufen) und sie gleichzeitig per Termin verkaufen (oder kaufen). Allfällige Verträge werden lediglich mit Banken abgeschlossen, die in der Lage sind, jederzeit grossvolumige Devisengeschäfte reibungslos durchzuführen. Siehe Devisentermingeschäft, Matching, Swapgeschäft, Swapsatz, Zinsswap. Swapsatz.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen