BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Dematerialisierung (dematerialisation)
Abschaffung von greifbaren, aufbewahrungsfähigeneffektiven Stücken oder Dokumenten, die Eigentum an Finanzprodukten verbriefen, so dass Finanzaktiva bloss noch als Bucheinträge existieren. Siehe Börse, elektronische, Depotstelle, Schuldbauchforderungen, Zentralverwahrer.