BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Deckungsstock, Ausdruck

Deckungsstock (insurance coverage fund)

Älterer Ausdruck für die bei Versicherungsunternehmen die Bilanz aufzunehmende, gesetzlich vorgeschriebene Rückstellung für künftig fällig werdende Versicherungsleistungen. Die neuere Bezeichnung ist Sicherungsvermögen. Siehe Aktienkurs-Risiko. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 144 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen