BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Deckungsgeschäft, Geschäft

Deckungsgeschäft (covering transaction)

Geschäft zur Sicherung einer vertraglich eingegangenen Terminverpflichtung. Zwangsweise Begleichung eines Börsengeschäftes, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Kontrakt nicht erfüllt. Siehe Barmarge, Hedge-Geschäft.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen