BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Deckungsgeschäft (covering transaction)
Geschäft zur Sicherung einer vertraglich eingegangenen Terminverpflichtung. Zwangsweise Begleichung eines Börsengeschäftes, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Kontrakt nicht erfüllt. Siehe Barmarge, Hedge-Geschäft.