BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Deal Breaker (so auch im Deutschen gesagt)
Der (einzige) ausschlaggebende Grund oder die entscheidenden Gründe, welche allgemein gegen eine Beteiligung an einer Investition (einem Deal) und im engeren Sinne bei einer Bank gegen die Gewährung eines Darlehns sprechen. -In der Regel sind in Unternehmen und Banken die entsprechenden Entscheidungsprozesse im Vorfeld schematisiert, so dass die Fachleute aus der Marktforschung in bezüglichen Gutachten bereits begründete ablehnende Empfehlungen an die Beschlussorgane geben.