BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Darlehn-gegen-Papiere-Geschäft, Kreditgewährung

Darlehn-gegen-Papiere-Geschäft (loan-against-papers deal)

Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter die Kreditgewährung an einen Hedge-Fonds, der im Gegenzug von der Bank direkt bzw. über eine Zweckgesellschaft ausplazierte und auf dem Wege der Verbriefung in Papiere umgewandelte Tranchen kauft. -Ökonomisch gesehen verbleibt diesfalls das Risiko bei der Bank; denn gerät der Hedge-Fonds ins Schlingern, dann wird das Darlehn an den Hedge-Fonds uneinbringlich. Siehe Single Master Liquidity Conduit, Rückschlag-Effekt, Verbriefungsstruktur.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen