BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Dänengeld auch Danegeld (Danish pay)
Ein früher an Dänen zu zahlende Zwangsabgabe (Tribut; tribute). Umlage zur Bemannung und Ausrüstung einer Streitmacht, um räuberischen Einfällen der Dänen entgegenzutreten, auch Dänengulden (danegildum) genannt. Das 991 vom englischen König Ethelred II. (978-1016) eingeführte Dänengeld gilt in der Finanzgeschichte als erste Steuer des Mittelalters. Siehe Brandschatzgeld, Freikaufgeld, Friedensgeld, Hussengeld.