BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Chorgeld auch Kantoreigeld (church choir fee)
Im kirchlichen Bereich eine teilweise bis heute übliche Zahlung an die Mitglieder einer Gesangsgruppe (Kirchenchor, Kantorei; chauntry), die Musikstücke (wie Choräle, Kantaten, Oratorien) aufführt, im Gottesdienst Lieder abwechselnd mit der Gemeinde singt und (vor allem in katholischen und lutherischen Kirchen) Teile des liturgischen Wechselgesangs (Antiphons) übernimmt.