BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Cost-Average-Effekt (so auch im Deutschen gesagt; manchmal auch Durchschnittsverfahren genannt)
Bei Kapitalanlagesellschaften kann ein vertraglich ausgemachter starrer Einzahlungsplan dafür sorgen, dass der Anleger innert bestimmter Zeitabschnitte (Monat, Vierteljahr) jeweils eine feststehende Summe für den Erwerb von Fondsanteilen ausgibt. Der Vorteil hierbei ist, dass der Anleger bei niedrigem Fondspreis viele Anteile, bei hohem Fondspreis hingegen nur wenige Anteile kauft. Im Durchschnitt kauft er aber auf diese Weise günstig. Siehe Staffelung.