BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Comfort Letter (so auch im Deutschen; manchmal Letter of Comfort)
Nach ISRS (4400) und Anweisungen der Aufsichtsbehörden (bis ins Einzelne weitläufig vorgeschriebene) Erklärung des Wirtschaftsprüfers eines Emittenten im Rahmen einer Begebung, dass die im Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen richtig und vollständig sind. In Zusammenhang mit einem (Finanz)Vertrag die schriftliche Erklärung einer Partei, bestimmte, im Vertragstext nicht eigens genannte Details als in den Vertrag eingeschlossen zu betrachten. Siehe Amtsprüfung, European Master Agreement, Enforcer, Plausibilitäts-Beurteilung.