BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Closing, Deutschen

Closing (so auch oft im Deutschen gesagt)

Der rechtliche Abschluss und das juristische Inkrafttreten eines Vertrags auf dem Finanzmarkt. Manchmal auch: das Erfüllungsgeschäft aus dem Kontrakt, die vereinbarte Transaktion im engeren Sinne. Siehe Abwicklungsbestätigung, Buchgewinn, European Master Agreement, Schlusschein, Settlement.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen