BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Close-and-Reprice (so auch im Deutschen gesagt)
Vorzeitige Beendigung eines Vertrags unter Ausgleichszahlung des Marktwertes und gleichzeitigem Abschluss eines neuen Geschäftes auf die Dauer der verbleibenden Laufzeit des ursprünglichen Geschäftes, nun aber zu aktuellen Marktgegebenheiten. Close-and-Reprice erfüllt den gleichen Zweck wie die Schwankungsmarge (Variation Margin), nämlich die Anpassung der Sicherheitsleistung um angelaufene Gewinne oder Verluste. Es wird vor allem dort eingesetzt, wo eine Nachschuss-Aufforderung (Margin Call) rechtlich nicht möglich ist. Siehe European Master Agreement, Margenausgleich, Nachschuss-Aufforderung, Nachschuss-Vereinbarung, Schwankungsmarge.