BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Chipkarte (chip card, IC card, smart card)
Einen Chip (dünnes Halbleiterplättchen, meist aus einer Silizium-Kristallscheibe [Wafer] bestehend, auf dem sich eine integrierte Schaltung oder ein System integrierter Schaltkreise mit mikroelektronischen Bau-und Schaltelementen befinden) enthaltende und damit programmierbare Kunststoffkarte für den E-Geld-Verkehr sowie auch für die Bedienung von Zugangskontrollsystemen oder als Versichertenkarte. -Als Substitut für Bargeld von Bedeutung, da die Chipkarte aufgeladen (reloaded) und durch Kartenleser (card reader) zur Bezahlung verwendet werden kann. Eine den Verkehr mit Chipkarten belastende Schwierigkeit bleibt das Einschleusen gefälschter und verfälschter Stücke. Siehe Ablehnung, Card Validation Code, Computerzahlung, Counterfeit Card, EMV-Richtschnur, Fälschungssicherung, Geld, elektronisches, Geldkarte, Geldbörse, elektronische, Interoptabilität, Karteneinsatzdatei, Kreditkarte, Netzgeldgeschäft, Pay per Touch, Radio Frequency Identification, Rahmenwerk für das Europäische Kartengeschäft, Smartkarte, Ticketing, elektronisches. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 93 ff. (derzeitiger Stand bei Chipkarten; künftige Entwicklung; wichtige Übersichten).