BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Carried Interest (so auch im Deutschen gesagt)
Die Gewinnausschüttung an das Management (als einzelne Personen oder als eine übergeordnete, oft bankbestimmte Vermögensverwaltung) bei einer Kapitalanlagegesellschaft. In der Regel wird eine entsprechende Vergütung erst dann ausgeschüttet, wenn die Hurdle Rate (die vertraglich festgelegte Zahlung an die Fonds-Investoren) überschritten ist. Dadurch wird ein starker Anreiz auf das Management ausgelöst, Gewinne möglichst weit über der Hurdle Rate zu erwirtschaften. Siehe Basisvergütung.