BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Call-Option, ungedeckte (uncovered call option)
Der Schreiber einer Call-Option verfügt nicht über die nötigen Basiswerte. Bei Optionen mit physischer Lieferung entspricht das Verlustrisiko in diesem Fall der Preisdifferenz zwischen dem Ausübungspreis (den der Käufer der Option bezahlt) und dem Preis, den der Schreiber für die Beschaffung des Basiswertes bezahlen muss. Bei Optionen mit Barabgeltung besteht das Verlustrisiko in der Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Kurs des Basiswertes. -Weil der Kurs des Basiswertes den Ausübungspreis erheblich übersteigen kann, ist bei ungedeckten Call-Optionen das Verlustrisiko nicht bestimmbar und theoretisch unbegrenzt. Besonders bei amerikanischen Optionen kann die Ausübung für den Schreiber zu einem sehr ungünstigen, verlustreichen Situation führen. Wenn dazu gar noch physische Lieferung geleistet werden muss, dann kann es ausserordentlich teuer oder gar unmöglich werden, den Basiswert zu beschaffen. Siehe Butterfly Spread, Rohstoff-Terminvertrag.