Beteiligungsanzeige (disclosure of participation)
15.04.2008 - 00:20:39Beteiligungsanzeige (disclosure of participation). Ein Finanzinstitut muss in Deutschland gemäss § 24, Abs
Ein Finanzinstitut muss in Deutschland gemäss § 24, Abs. 1a, . 1 KWG seine mittelbaren Beteiligungen an anderen Unternehmen den Aufsichtsbehörden anzeigen. Siehe Fusionsanzeige. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 110 f. (Erläuterung des Begriffes "qualifizierte Beteiligung").