Bestimmung in der Satzung einer Aktiengesellschaft, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates (CH: Verwaltungsrates) eine bestimmte Anzahl von Aktien der Gesellschaft besitzen müssen.
15.04.2008 - 00:20:39Aufsichtsrats-Aktien (supervisory board shares)
Bestimmung in der Satzung einer Aktiengesellschaft, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates (CH: Verwaltungsrates) eine bestimmte Anzahl von Aktien der Gesellschaft besitzen müssen.