Aufsichtsrats-Aktien, Bestimmung

Bestimmung in der Satzung einer Aktiengesellschaft, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates (CH: Verwaltungsrates) eine bestimmte Anzahl von Aktien der Gesellschaft besitzen müssen.

15.04.2008 - 00:20:39

Aufsichtsrats-Aktien (supervisory board shares)

Bestimmung in der Satzung einer Aktiengesellschaft, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates (CH: Verwaltungsrates) eine bestimmte Anzahl von Aktien der Gesellschaft besitzen müssen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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