BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Buttergeld (butter penny)
Früher eine ehevertraglich oder herkömmlich der Bäuerin und zu deren freien Verwendung zufliessendes Einkommen aus ihrer Besorgung der Milchwirtschaft im landwirtschaftlichen Betrieb, auch Milchgeld genannt. Eine Abgabe vornehmlich für Zwecke des Kirchbaus, die Hersteller von Christstollen zu entrichten hatten. Die Verwendung von Butter für dieses vorweihnachtliche Backwerk war kirchlicherseits ursprünglich nicht erlaubt, weil die Adventmonate liturgisch eine Fastenzeit sind. Auf Antrag erlaubte Papst Innocenz VIII. im Jahr 1491 das Verbacken von Butter unter der Auflage, dass dafür eine Gabe bezahlt werde, die religiösen Werken zufliessen sollte.