BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Börsensachverständigen-Kommission (Exchange Expert Commission)
In Deutschland beim Bundesministerium für Finanzen angesiedeltes Gremium, das insbesondere marktnahe Empfehlungen für die Aufsichtsbehörden vorbereitet bzw. ausarbeitet. Der geltende Übernahmekodex (takeover instructions), der die Regeln bei der Übernahme eines Unternehmens durch eine anderes Unternehmen festlegt, wurde in diesem Ausschuss erarbeitet. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 42 f.