BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Bewertbarkeit (measurability)
Wenn nicht anders definiert die Möglichkeit, dass eine Position in Geld ausgedrückt werden kann. Dies ist die grundlegende Voraussetzung der bilanziellen Abbildung jedweder Abläufe auf der Ebene des Unternehmens und in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. -Als kaum oder gar nicht bewertbar gelten (unter Umständen das Marktgeschehen stark beeinflussende) Stimmungen und Gefühlslagen sowie auf betrieblicher Stufe der Gesundheitszustand sowie die Leistungsmotivation der Mitarbeiter. -Viele auf das Geschehen an den Finanzmärkten einwirkende Umstände entziehen sich bis anhin der Bewertbarkeit. Siehe Erfassung, Erwartungen, Finanzpsychologie, Intangibels, Sentiment, Wirtschaftspsychologie.