BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Beteiligungsgesellschaft (holding)
Firmen, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben, zählen in Deutschland zu den Finanzunternehmen; siehe § 1, Abs. 3, . 1 KWG. Sie bedürfen der Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht. Siehe Fusionsanzeige, Hands-on-Prinzip, Private Equity Fund, Staatsfonds, Window on Technology.