BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Best Execution (so auch im Deutschen gesagt; seltener: Bestausführungs-Politik)
Die Pflicht für Finanzdienstleister, Aufträge der Kunden zu den günstigsten Bedingungen und für den Auftraggeber nachvollziehbar abzuwickeln sowie dabei auch alle Entgelte durchschaubar zu machen. In der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente der EU vorgeschrieben und von den Aufsichtsbehörden überwacht. -Jedoch verlangt die Richtlinie nicht, dass eine Bank das "best possible result" (Art. 21 Mifid) nachzuweisen hat. Vielmehr müssen die Institute durchsichtige Grundsätze für die gesamthafte Abwicklung von Aufträgen nachweisen, deren Einhaltung und Wirksamkeit zu überwachen ist. Siehe Auftragsverzögerung.