BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Besoldungszuschuss, Zentralstaat

Besoldungszuschuss (salary government grant)

Wenn nicht anders definiert, die vom Zentralstaat an die Gliedstaaten und von diesen an Gemeinden geleisteten (appropriierten) Zahlungen, um die (volle) Entlohnung der öffentlich Bediensteten in den Gemeinden zu sichern. In Deutschland während der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg ab 1918 eingeführt; durch Neuregelung des Finanzausgleichs vom 1. April 1924 an weggefallen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen