BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Begültigung (authentification)
In der älteren Literatur die Erhebung eines Geldzeichens zu einem Zahlungsmittel mit Annahmezwang durch einen staatlichen Rechtsakt. Dieser zeigt sich bei Münzen in der Prägung und bei Banknoten durch einen entsprechenden Aufdruck. Siehe Banknote, Bargeld, Behelfsgeldschein, Geld, Dollarisierung, Geldeigentumsrecht, Geldrefusion, Guilloche, Nebenwährung, Papiergeld, Parallelwährung, Regionalgeld, Umlaufsfähigkeit, Warengeld, Währung, Zahlungshalber, Zahlungsmittel, Zentralbankgeld, Zettel, Zettelbank.