BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Becket-Effekt (Becket effect)
Die Tatsache, dass das Mitglied eines zur Lösung bestimmter Aufgaben eingesetzten (internationalen) Gremiums im Interesse des gemeinsamen Zieles handelt und kaum nach seinen (nationalen) Eigeninteressen. Im besonderen in Bezug auf den Rat der EZB gesagt, wo anfangs Befürchtungen laut wurden, die Präsidenten der nationalen Zentralbanken würden dort (möglicherweise durch Bündnisse) die Politik der EZB unterlaufen. -Der Name leitet sich ab von Thomas Becket (1117 1170), der zunächst als Lordkanzler von Heinrich II die Interessen des Königs von England gegen die Kirche vertrat. Zum Erzbischof von Canterbury erhoben, verfocht er nun die Angelegenheiten der Kirche gegen die Krone. Der König liess ihn deshalb bei einem Abendgottesdienst in der Kathedrale von Canterbury am 29. Dezember 1170 ermorden; Papst Alexander III sprach ihn schon 1173 heilig und setzte den Gedenktag auf den 29. Dezember fest. Siehe EZB-Rat.