BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Bankregel, goldene (golden bank rule)
Die von einer Bank gewährten Darlehn sollen nach Umfang, nach Fälligkeit sowie auch (was sehr häufig auch heute noch immer sträflich missachtet wird!) nach der jeweils vereinbarten Währung ihren Verbindlichkeiten (Einlagen) entsprechen, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des Instituts sicherzustellen. Siehe Bilanzregel, goldene, Fälligkeitsgliederung, Matching, Rollover-Risiko, Schuldenmanagement, Währungsrisiko.