BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

B2G, Business-to-Government

B2G (Business-to-Government)

Abkürzung für business-to-government. Gemeint sind hier Zahlungen der Unternehmen an den Staat, im wesentlichen in Erfüllung der Steuerpflicht.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen