PflichtMitteilungen, Formulierungen

Angaben, verschleierte (disguised disclosure)

15.04.2008 - 00:20:39

Angaben, verschleierte (disguised disclosure). Von (börsennotierten) Unternehmen verbreitete (Pflicht)Mitteilungen, die in sprachlich doppelsinnige oder gar vieldeutige Formulierungen gegossen oder (immer häufiger) mit viel nichtssagendem Text aufgebauscht (information overload) sind, um auf diese Weise unangenehme Tatsachen zu verdecken

Von (börsennotierten) Unternehmen verbreitete (Pflicht)Mitteilungen, die in sprachlich doppelsinnige oder gar vieldeutige Formulierungen gegossen oder (immer häufiger) mit viel nichtssagendem Text aufgebauscht (information overload) sind, um auf diese Weise unangenehme Tatsachen zu verdecken. In den USA haben nach der Sarbanes-Oxley-Act Mitteilungen in "plain English" (Klartext) zu erfolgen; künftige Markteinschätzungen sind als Erwartungen eindeutig zu kennzeichnen. Trotzdem gehen auch hier viele Unternehmen den Weg der Informations- Überladung. Siehe Ad-hoc-Mitteilung, Aufsichtsvermeidung, Aussagen, zukunftsbezogene, Entscheidungsnützlichkeit, Informations-Überladung, Klartext, Sarbanes-Oxley-Act, Stetigkeit, Verlust-Tarnung, Verständlichkeit, Vorhersagen, Wesentlichkeit, Zweckdienlichkeit.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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