BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Auslosung (drawing)
Besonderes Verfahren bei der Tilgung einer Schuldverschreibung innert deren Laufzeit. Eine bestimmte Anzahl von Nummern der betreffenden Emission wird durch Losziehung öffentlich aufgerufen und die gezogene Schuldverschreibung zum Nennwert eingelöst. -Oft behalten sich die Schuldner (Begeber: die Aussteller der Anleihe) vor, den planmässig zu tilgenden Betrag dann nicht zur Verlosung aufzurufen, wenn sie am Markt die Stücke unter dem Nennwert ankaufen können. Siehe Anleihe, Losanleihe, Schuldverschreibung, Sparprämienanleihe.