BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Ausgewogen (balanced)
Allgemein Bezeichnung für eine Anlagestrategie bei Vermögensverwalter. In diesem Fall wird das Portfolio vorsichtig gepflegt und risikobehaftete Anlagegegenstände nach Möglichkeit vermieden. Bei bestimmten Verträgen (vor allem zur Altersvorsorge) schreiben Gesetze oder Aufsichtsbehörden eine ausgewogene Anlage (vor allem: Risikostreuung, Abstimmung von Vermögen und Verbindlichkeiten, Absicherung für die Nominalwertgarantie, gesamthaft "prudent person rule" genannt) vor. Solche Einschränkungen führen notwendig dazu, dass entsprechende Fonds weniger Rendite erwirtschaften können, weil sie bestimmte Risiken nicht eingehen dürfen. Siehe Altersvorsorgeverträge, Anlegerschutz, Prudent man standard of care, Straitjacking, Überregulierung, Wachstumsorientiert. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2002, S. 37.