BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Auflagen, Dokumenten

Auflagen (imposts)

In alten Dokumenten oft in sehr weitem Sinne gesagt von jeder Zahlung, die einzelne für irgendwelche Zwecke des Gemeinwesens zu leisten hatten. In engerem Sinne älterer Begriff für die in Geld zu entrichtenden indirekten Steuern. Den Gegensatz bildeten meistens die Schatzung (direct taxes). -Indessen ist die Terminologie nicht einheitlich. Siehe Abgaben, Gefälle, Impost, Umlage.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen