BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Anteilsrecht (share right)
Allgemein ein Anspruch auf einen Bruchteil an einem Vermögenswert. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ein Passivposten, nämlich von inländischen Unternehmen begebene Papiere, die von Ausländern gehalten werden. Siehe Aktie, Wertpapier. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2008, S. 34f. (Anteilsrechte als Posten in der Vermögensrechnung).