BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Anlage-Empfehlung (investment suggestion)
Allgemein der Vorschlag an Privatanleger, sich bestimmten Wertpapieren (nicht) zuzuwenden. Soweit dies öffentlich und geschäftsmässig betrieben wird, handelt es sich in Deutschland um erlaubnispflichtige Anlageberatung. Im besonderen Kauf-bzw. Verkaufanregungen in den von Banken herausgegebenen Veröffentlichungen, die meistens von hauseigenen Fachabteilungen (Research Department) herausgegeben werden. Grundsätzlich ist solchen Empfehlungen gegenüber ein gesundes Misstrauen angebracht. Denn begreiflicherweise besteht hier die Neigung, in erster Linie dem Eigenhandel der Bank zu dienen. Siehe Anlageberatung, Analyse, technische, Analyst, Analysten-Rating, Beratung, Chinese Wall, Compliance, Dampfstube, Falschberatung, Fibonacci-Folge, Geheimtip, Investment Research, Marktmissbrauchs- Richtlinie, Mitarbeiter-Leitsätze, Nachweismakelei, Wertpapieranalyse. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 7, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 35 (international gültige Grundsätze in Bezug auf Empfehlungen), S. 112 f. (Verbreitung von Empfehlungen über die Medien), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 124 f. (Überwachung der Verhaltensregeln; Prüfungen zu diesem Zweck), S. 126 (genauere Anforderungen durch dass Anlegerschutzverbesserungsgesetz), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 (eine Kundenunterschrift ist aufsichtsrechtlich nicht vorgeschrieben) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.