BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Amtsprüfung (official audit)
Die Möglichkeit einer Aufsichtsbehörde, bei Verdachtsfällen die Kontrolle der Rechnungslegung einer Bank durch beamtete Wirtschaftsprüfer anzuordnen, die möglichst auch der Aufsichtsbehörde beigeordnet sind. In vielen Staaten üblich, in Deutschland nicht möglich, da es beamtete Wirtschaftsprüfer (noch) nicht gibt.