BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Amtshaftsumme, Hinterlegung

Amtshaftsumme (officeholder's bailment)

Hinterlegung in Geld oder Wertpapieren, die ein mit der Kassenführung betrauter Beamter früher zu leisten hatte. Es sollten damit allfällige, aus der Amtsführung erwachsende Schäden gedeckt werden. Heute ist diese Haftung in der Regel durch eine Kautionsversicherung (fidelity insurance) ersetzt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen