Früher eine Zahlung dafür, dass ein Lehngut gesamthaft oder Teile davon (Ackerland) zum vererblichen Ganzeigen (= Allod, vom lateinischen ALLODIUM: Freigut) wurden. Siehe Freikaufgeld, Frongeld, Zinser.
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen